Umsetzung der EnWG-Novelle 2021
Die neue Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hält uns in den letzten Wochen in Atem. Es wird sowohl wesentliche Änderungen in fast allen Rechnungsformularen geben, aber auch etliche Neuerungen zum Thema Verbrauchsinformationen. Wesentliche Neuerungen wird es auch beim Thema Vertragswesen und Kündigungsmöglichkeiten für Endkunden geben.
In unseren Workshops bei der Anwendertagung werden wir näher auf die einzelnen Punkte eingehen. Nutzen Sie die Möglichkeit und nehmen Sie teil.
Melden Sie sich gerne zu den Webinaren am 19.10. und 21.10. an, die wir zu diesen doch recht weitreichenden Änderungen anbieten.
Link zu den Leifäden und Text vom VKU.
https://www.vku.de/themen/energiewende/leitfaeden-kundenrechnung-ueberarbeitet/
Aufgrund der umfangreichen Neuerungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu den Bestandteilen und Pflichten in Strom- und Gasrechnungen, welche mit der Veröffentlichung der EnWG Novelle 2021 im Bundesgesetzblatt am 27.07.2021 in Kraft getreten sind, haben VKU und BDEW gemeinsam die bekannten Leitfäden Kundenrechnung Strom und Gas überarbeitet.
Mit der EnWG Novelle werden insbesondere die unionsrechtlichen Vorgaben der EU-Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie 2019/944 in deutsches Recht umgesetzt.
Die Änderungen betreffen insbesondere Regelungen zu den Abrechnungsbedingungen und der Darstellung von Verbrauchsinformationen. Außerdem wurde der Katalog der Informationspflichten im Zusammenhang mit der Abrechnung erweitert. Die Abrechnungsvorgaben gelten gegenüber jedem Letztverbraucher und unterscheiden nicht zwischen Haushaltskunden (B2C) und Gewerbe bzw. Großkunden (B2B). Sie gelten innerhalb und außerhalb der Grundversorgung gleichermaßen, wobei in der Strom-/GasGVV entweder auf die einzelnen Regelungen Bezug genommen wird oder der Gesetzestext unverändert übernommen wurde. Die überarbeiteten Leitfäden stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
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