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WinEV®KWK

Einbindung des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes

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Das Modul WinEV®KWK erweitert das bekannte WinEV®NETZ im Hinblick auf das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung. Dieses besonders einfach zu bedienende und umfassende Tool erfüllt alle benötigten Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten des Verteilnetzbetreibers (VNB) nach der aktuellen Novelle des KWKG.

Mit dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz hat der VNB weitere Vorgaben zur Steigerung der Transparenz zu erfüllen. Diese Pflichten erledigen Sie mit WinEV®KWK komfortabel aus Ihrem bestehenden WinEV®-Datenbestand.

Lesitungsumfang

  • Jahresmeldungen: Meldungen mit unterschiedlichem Informationsgehalt werden nach der Jahresabrechnung für den Export an den ÜNB und die BNA gebündelt zusammengestellt. Erzeugung der Jahresmeldung der KWK-Strommengen und der Jahresmeldung über die EEG-Umlage mit den EEG-Eigenversorgungskategorien nach EEG §61.
  • Jahresabrechnung: Abrechnungen werden an dieser Stelle erstellt für den KWK-Selbstverbrauch und die Vergütungen an ihre Einspeisekunden werden über die Vergütungskategorientabelle produziert.
  • Sanktionen: Verminderte Vergütungen wie z.B. durch Sanktionen können berücksichtigt werden.
  • Statistiken: Auswertungen sowie Statistiken werden anlagen-scharf oder anhand der Vergütungskategorie erstellt. Beispielsweise KWK-Anlagen mit Details und KWK-Anlagen mit EEG-Umlage für Eigenverbrauch.
  • Marktprozesse-Einspeiser: Dies hat die Abwicklung aller Marktprozesse für Einspeisestellen (BK6-12-153 der BNA) zum Inhalt. WinEV®GPM in WinEV®EEG und WinEV®KWK werden dafür bereitgestellt. Dabei sind die Teilnahme am Herkunftsnachweisregister von KWK-Anlagen und die Abwicklung der kompletten Direktvermarktung ebenso realisiert.

Anlagenscharfe Stammdatenpflege

Alle Daten zur jeweiligen Anlage werden in den erweiterten Vertragsdaten hinterlegt und gesammelt. Die Abwicklung von Selbstverbrauch bei KWK-Anlagen wird automatisch mit den Vergütungskategorien & EEG-Umlage-Kategorien durchgeführt. Die Gutschriften und Rechnungen für den Anlagenbetreiber werden getrennt unter Berücksichtigung der Umsatzsatzsteuer erstellt und angefertigt.