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WinEV®EEG

Einbindung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

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WinEV®EEG erfüllt alle erforderlichen Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten eines Verteilnetzbetreibers (VNB), gemäß der aktuellen Novelle EEG.

Der VNB erfüllt somit diverse Vorgaben für noch mehr Transparenz. Diese Pflichten erledigen Sie mit WinEV®EEG ganz komfortabel aus Ihrem bestehenden WinEV-Datenbestand. Die Meldungen an das EEG-Portal oder in Excel werden direkt über die EEG-Vergütungskategorientabelle generiert.

Leistungsumfang

  • Monatsmeldungen: Es werden speziell für den Export alle Stammdatenmeldungen mit Anlagenschlüssel und deren monatlichen Prognosen an den Übertragungs- Netzbetreiber (ÜNB) aufbereitet.
  • Jahresmeldungen: Meldungen mit dediziertem Informationsgehalt werden nach Jahresabrechnung für den Export an den ÜNB und die BNA zusammengestellt.
  • Jahresabrechnung: Abrechnungen für PV-Selbstverbrauch und Vergütungen an Einspeisekunden werden über die Vergütungskategorien-Tabelle erzeugt.
  • Sanktionen: Verminderte Vergütung durch Sanktionen können bei der Berechnung berücksichtigt werden.
  • Statistiken: Sowohl Auswertungen als auch Statistiken werden anlagenscharf oder anhand der Energieträger und der Vergütungskategorie erstellt.
  • Veröffentlichung im Internet: Mit den zur Verfügung gestellten Stammdatenaufstellungen inklusive Anlagenschlüssel können Sie sehr einfach der Pflicht zur Veröffentlichung im Internet nachkommen.
  • Direktvermarktung: Verarbeitung verschiedener Direktvermarktungsarten: Grünstromprivileg, Marktprämienmodell und DV-Sonstige.
  • Herkunftsnachweisregister: Datenaustauschprozesse mit dem zugehörigen Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt, Tausch Stamm-/ Messdaten
  • Marktprozesse Einspeiser: Komplette Durchführung der Marktprozesse für Einspeisestellen der BNA. Dafür nutzt man WinEV®GPM in WinEV®EEG (BK6-12-153).

Anlagenscharfe Stammdatenpflege

Alle Daten zur jeweiligen Anlage werden nun in den erweiterten Vertragsdaten hinterlegt und gesammelt. Wird eine Anlage also erweitert und über denselben Zähler gemessen, so ermittelt das System den Vorgaben entsprechend automatisch einen neuen Anlagenschlüssel.

Findet die Erweiterung einer Anlage innerhalb von zwölf Monaten statt, kann hierfür ein Schwellenwert der Anschlussleistung eingetragen werden. Bei der Abrechnung wird dann aufgrund von Leistung und eingetragener Schwelle der Verbrauchssplitt berechnet. So wird die gesamte Abwicklung von Selbstverbrauch bei PV-Anlagen automatisch zusammen mit den Vergütungskategorien durchgeführt.

Die Gutschriften für den Anlagenbetreiber und die Rechnungen vom Verteilnetzbetreiber werden dabei unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer erstellt.

Immer Up-to-Date

Die EEG-Vergütungskategorien-Tabelle wird stets aktuell in Ihren Datenbestand importiert. Fehler bei der manuellen Pflege der neuen Jahresvergütungen sind somit ausgeschlossen. Da auch die EEG-Umlage in dieser Tabelle hinterlegt ist, braucht es keine manuelle Tarifpflege mehr.

Stammdatenpflege

Solaranlagen

Bei einer Solaranlage mit einer Erweiterung innerhalb von 12 Monaten wird die Schwelle für die Leistung eingetragen. Der Verbrauchssplitt wird anteilig bei 30 kWp durchgeführt. Seit dem 01.04.2012 wird der Verbrauchssplitt anteilig bei 10 kWp und im nächsten Schritt bei 40 kWp durchgeführt. Auch der Verbrauch durch Dritte in räumlicher Nähe wird immer berücksichtigt. Ab  01.01.2014 wird außerdem die Berechnung nach dem Integrationsmodell für Solaranlagen mit Selbstverbrauch berücksichtigt und eingeplant.

Biomassenanlage

Bei einer Biomasseanlage mit Inbetriebnahme vor 2009 wird der NaWaRo-Bonus (a1, a2) beziehungsweise der KWK-Bonus bei Ermittlung der Vergütungskategorie automatisch berücksichtigt. Die Anlagen können damit entsprechend der Inbetriebnahme in den vorgesehenen Blöcken konfiguriert und eingerichtet werden.

Die Pflege von Biomasseanlagen mit Inbetriebnahme vor 2009 ist ebenso wie die Pflege von aktuellen Biomasseanlagen möglich. Die jeweils vorgeschriebenen Vergütungskategorien bzw. Boni sind im System immer verfügbar. Insbesondere auch KWK-abhängige Boni, in Verbindung des Jahres der Inbetriebnahme der KWK-Anlage.